USG Revision
Das Parlament hat im September 2024 eine Revision des USG beschlossen. Die revidierten Artikel 22 und 24 USG zum Lärmschutz werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision gelten die heutigen Vorschriften.
Aus rechtlichen Gründen ist es unzulässig, die kommenden Gesetze im Sinne einer positiven Vorwirkung bereits vor deren Inkrafttreten anzuwenden. Bis zum Datum des Inkrafttretens gelten für Bauvorhaben und raumplanerische Verfahren die Vorgaben gemäss Webseite Bauen im Lärm.
(Quelle : Kanton Zürich, Baudirektion Tiefbauamt, Stab Fachstelle Lärmschutz)