Änderung der lärmrechtlichen Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen
Seit dem 1. November 2024
Seit dem 1. November 2024 ist für die lärmrechtliche Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen, die überwiegend der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser dienen, gemäss Anhang 6 Ziffer 34 LSV der Schallleistungspegel bei 2°C Aussentemperatur massgebend. Der Lärmschutznachweis für Luft/Wasser-Wärmepumpen und die Vollzugshilfe des Cercle Bruit wurden entsprechend angepasst.
(Quelle : Kanton Zürich, Baudirektion Tiefbauamt, Stab Fachstelle Lärmschutz)